So funktioniert die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung

Jedes Auto benötigt eine Kfz-Versicherung. Sie ist hierzulande Pflicht, übrigens gilt das auch für die meisten anderen Ländern in Europa. Die Kfz Versicherung kommt zum Zuge bei Schäden, die einem anderen beispielsweise durch einen Unfall zugefügt werden. Dabei haftet nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeuges. Sogar in jenem Fall, in dem ihn keine Schuld am Unfall trifft. So garantiert der Gesetzgeber, dass ein Verkehrsopfer seine Ansprüche durchsetzen kann und diese nicht bei grossen Schadensfällen an den finanziellen Grenzen des Schuldigen scheitern. Weil eine solche Kfz-Versicherung vorgeschrieben ist und sogar ein Erfordernis darstellt, um ein Fahrzeug überhaupt im Strassenverkehr zuzulassen, sind die Versicherungsgesellschaften im Gegenzug verpflichtet, den Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen. Einzig in ganz bestimmten Fällen dürfen sie einen Antrag ablehnen.
Die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst mehrere Typen von Schäden. Allen voran natürlich Personenschäden (bis zu 7,5 Mio. Euro je Schadensfall), wie zum Beispiel Heilungskosten, Vermögensschäden, sowie Sachschäden. In der Regel sind das Reparaturen an anderen Fahrzeugen. Die Versicherung erfasst allerdings nicht den betroffenen Lenker.
Die Versicherungsprämie ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Zum einen vom Fahrzeug an sich. Weiter entscheidend ist die Regionalklasse. Also jener Ort, an dem die Zulassung erfolgt. Die Versicherungsgesellschaften ziehen dabei Statistiken zu Rate, die über die Häufigkeit von Schäden in einem bestimmten Gebiet Aufschluss geben. Daneben gibt es weitverzweigte Rabattsysteme, mit welchen die Versicherer den Versicherungsnehmern Rabatte einräumen. So erhält eine tiefere Prämie, wer Fahrausweis schon lange hat und in dieser Zeit möglichst unfallfrei gefahren ist. Im Gegensatz dazu steigen die Prämien, wenn es häufig Unfälle gegeben hat. Wie alt das betreffende Fahrzeug ist hat ebenso einen Einfluss wie die jährliche Fahrleistung. Das Versicherungsunternehmen kann das Beitragsmodell in den meisten Bereichen selbst bestimmen. Daher ist es nicht immer einfach, einzelne Angebote miteinander zu vergleichen.
In den meisten Fällen wird ein Fahrzeug auf jene Person in einem Haushalt eingelöst, welches den Führerschein schon am längsten besitzt. Denn bei unerfahrenen und jungen Haltern sind die Prämien am höchsten. Der Versicherer ist einem Opfer grundsätzlich immer zur Leistung verpflichtet. Auch dann, wenn der Versicherungsnehmer fahrlässig gehandelt hat. Und auch bei Trunkenheit muss die Versicherung das Verkehrsopfer entschädigen. Dann aber kann sie auf den Versicherten zurückgreifen. Genauso verhält es sich, wenn der Versicherte der Versicherung falsche Angaben liefert, oder die Prämien nicht bezahlt hat. Hier kann eine Versicherung ihren Kunden nicht nur mit einem Prämienzuschlag bestrafen, sondern unter Umständen sogar den Vertrag ausserhalb der ordentlichen Laufzeit kündigen. Der Versicherte seinerseits kann einen Vertrag beendigen, wenn er z.B. sein Fahrzeug weiterverkauft oder stillegt. Und es besteht ein ausserordentliches Recht zur Kündigung, wenn Prämien erhöht werden und weiter auch im Falle eines Schadens.
Nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses gilt die sogenannte Nachhaftung. Das heisst, dass das Versicherungsunternehmen selbst nach dem Ende eines Vertrages noch für einen weiteren Monat haftbar ist.

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