Schluss mit den Gebuehren! – Gemafreie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Musik im WWW.

Die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) – wollen Sie etwas sehen müssen Sie gebuehren bezahlen!
Wer hat es noch nie gesehen, den Spruch auf einem namhaften Netz der Netze-Musik-Portal der besagt, dass das gewuenschte Musikstueck in Ihrem Land bedauerlicherweise nicht zur Verfügung steht. Verwundert hat sich schon so mancher gefragt, warum dieses Musikvideo gar nicht für das eigene Land geeignet scheint. Doch dem ist in keinster Weise so. Dass Musik-Portale einige Musikvideos in der Bundesrepublik Deutschland oder in verschiedenen anderen Ländern nicht anbieten dürfen, hat einen anderen Grund. Und wie so oft ist es das Bare, was den niedergeschlagenen Benutzer, das gewollte Lied vorenthält. Aber nicht nur wer im World Wide Web auf berühmten Internetseiten Musik-Videos anschauen will, sondern jedermann der Musik für privatwirtschaftliche Zwecke nutzt, wie zum Beispiel in einer Disko oder einer Kneipe muss Gebühren dafuer bezahlen. Die für die Gebühren in der Bundesrepublik Deutschland zuständige Einrichtung heißt GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) handelt dabei wie die GEZ und geht vorerst einmal davon aus, dass jeder Autor und Musiker und jedes Musikvideo mit Gebühren belegt ist. Auch negative Kritik aus Kuenstlerreihen muss die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gegenwärtig hinnehmen. Immer höhere GEMA-Gebuehren für die Musiker und Autoren und alles andere zuletzt „GEZ-Methoden“, wenn Kindertagesstätten für selbst kopierte Notenblätter bezahlen sollen, werden ihr vorgeworfen. Um dahingegen in den Genuss von rythmischer Musik zu kommen, gibt es die Handlungsoption auf GEMA-Freie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Lieder zurückzugreifen.
Kunst ohne Gema-Gebuehren – GEMA-Freie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Musik im Internet
Um den Gebühren zu entgehen und ihre Musik ohne Gema-Gebuehren anzubieten haben sich Netaudios im Netz gebildet, wo GEMA-Freie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Tonkunst angeboten wird. Ein Autor, der auf die “Hilfe” der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) verzichtet und kein Teilnehmer sein will, kann die Rechte seiner Werke selber verkaufen oder die Musik kostenfrei zur Verfügung stellen. Das Werk des Kuenstlers wird für die gesamte Dauer der Schutzzeit von 70 Jahren ohne jeglichen Anspruch auf Entlohnung weltweit der Öffentlichkeit unwiderruflich zur Verfügung gestellt. Bei einem späteren Eintritt des Musikers und Autors in die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist es für die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gar nicht möglich, für diese GEMA-Freie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Musikvideos Gebühren zu berechnen. Ist der Musiker bereits Mitglied der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), ist es ihm in keiner Beziehung möglich Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechtefreie Musik zu veröffentlichen, da er mit seinem Beitritt der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) das Recht gibt Gebühren für alle seine oeffentlich gemachten Lieder, vergleichbar wie ein Inkasso-Unternehmen, einzufordern. Der Vorteil bei der Inanspruchnahme von Gemafreie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Musik ist, dass diese in den Medien ganz ohne Berechnung einer Gebühr genutzt werden darf. Auch kann Gemafreie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Tonkunst von anderen Künstlern zur weiterverarbeitung genutzt werden. Bei Fernsehfilm oder Videoproduktionen wird Gemafreie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Musik durchaus nicht des Öfteren verwendet, da durch die Bestimmungen, in einem solchen Falle auch das Video oder der Kinofilm der breiten Oeffentlichkeit ganz ohne irgendeine Gebühr zur Benutzung gestellt werden muss.
Andere Länder haben sich mit den für sie zuständigen Gesellschaften inzwischen geeinigt, sodass viele Musikstücke und Videos auf den prominenten Netzseiten wieder einzusehen sind und auf keinen Fall der allzu weithin bekannte Satz auftaucht, der aussagt, dass das gewuenschte Lied dummerweise in ihrem Land absolut nicht verfügbar ist.

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