Welche Person liebt sie gar nicht, die freien Kalendertage zum Ausruhen und runterkommen, die beileibe nicht vom regelmäßigen Urlaub ausgenommen werden, alldieweil, dass sie auf eidgenössischer Ebene abgemacht sind. Hier in der Helvetischen Republik sieht es auf dem ersten Anblick außergewöhnlich knifflig aus, wie die gesetzliche und oeffentlichen Feiertage geregelt wurden. Alle 12 Kantone geniessen stattliche Ungezwungenheiten, bei der Regelung der Feiertage, wie es sich aufzeigen wird. Allerdings wenn irgendwer mal etwas exakter hinsieht, ist es in keinster Weise wahrhaft so kompliziert, wie es den ersten Schein hat.
Welche gesetzliche und nicht gesetzliche freie Tage gelten in allen Bezirken?
Erst einmal gibt es den alleinigen auf eidgenössischer Ebeneabgemachten freie Tag in der Schweizerischen Eidgenossenschaft und das ist die Bundesfeier, die jedes Jahr am 1.8. stattfindet. Sämtliche übrigen Kalender werden immer von den Kantonen selber pointiert. Infolgedessen hat die ganze Eidgenossenschaft nur 3 zusaetzliche gesetzliche und nicht gesetzliche freien Tage, die im ganzen Bundesland Bedeutung haben. Hier handelt es sich um den Himmelfahrt, Jahresanfang und der erste Weihnachtsfeiertag. Hinzu kommen hier die (dummerweise) immerwährend auf einen Sonntag fallenden Festtage, für die komplette Schweizerische Eidgenossenschaft, und zwar Pfingst-Sonntag und Sonntag zu Ostern. Und an diesem Punkt hören dann die Parallelen auf. Eventuell ist es noch erdenklich, den eidgenössischen Dank- und Busstag mit einzubeziehen, welches aber schon bei weitem nicht mehr exakt ist, da dieser nicht im Gebiet Genf geltung hat.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben die Distrikte zum Gestalten der Feiertage?
Und hier nun wird es bemerkenswert. Da dieKreise über das geltung habende Recht, in der Schweizerische Eidgenossenschaft, über eine Menge Freiheiten befinden, gesetzliche und oeffentliche freie Tage zu regeln. Jeder Distrikt hat die Gegebenheit, bis zu acht Tage im Jahr dem letzten Tag der Woche (Son.)gleichzustellen, an dem niemals gearbeitet werden brauch. Außerdem kommen hier die vom Regierungsbezirk oder der Kommune selber festgesetzten dem Recht entsprechende Ruhetage. Diese vom jeden Kanton selbst geregelten Festtage müssen nicht den Regeln der 8 Tage im Jahr dem Sonntag gleichgestellten gesetzliche und nicht gesetzliche freien Tagen folgen. So ist es machbar, das in einigen Bezirken über bedeutend mehr und in anderen über erheblich weniger freie Tage verfügt werden kann. Um das Gesamte noch ein wenig schwer verständlicher zu gestalten, verfügen die Kantone nun noch über das Recht, halbe öffentliche Feiertage zu spendieren. Einzelne Regionen innerhalb der Regierungsbezirke können nun noch “nicht” gesetzliche Feiertage hinzufügen, an denen den ganzen oder den halben Tag gewiss nicht gearbeitet werden brauch. Alles durchschaut? Spitze! Die einzelnen Richtlinien der Regierungsbezirke für gesetzliche, öffentliche oder kirchliche Ruhetage würde hier nun den Rahmen absolut zur Explosion bringen, wie sicherlich ein jeder versteht.
War das in Wirklichkeit so schwer verständlich?
Wie man sieht, sieht es auf den ersten Blick ziemlich vertrackt aus, wie die Festtage in der Helvetischen Republik geregelt sind. Doch bei Nähern hinsehen ist es doch um vieles simpeler, da im jeweiligen Wohnbereich wohl ein jeder weiß, wann er nicht zu arbeiten hat. Bleibt am Finitum nur das Resümee. Wollen Sie in die Schweizerische Eidgenossenschaft umziehen wollen oder innerhalb der Helvetien umsiedeln wollen, machen Sie sich das Netz der Netze zunutz, um im Vorfeld herauszubekommen, wo Sie über die meiste arbeitsfreie Zeit verfügen.