Auf der Suche nach dem geeigneten Babynamen

Sobald offenkundig ist, dass ein Kind kommt, taucht auch schon eine wichtige Frage auf: Wie soll es heißen? Der Babyname ist zwar ein Sache der Eltern, aber alle Welt will es wissen, machen Vorschläge und beteiligen sich rege an der Namensfindung.

Als Babyname erhält das Kind die Auswahl der Eltern direkt nach der Geburt. Das hat zunächst auch behördliche Gründe, alldieweil die Entbindung bekanntermaßen dokumentiert werden muss. Zusammen mit Geburtsort, Uhrzeit sowie Namen der Eltern werden diese Angaben anschließend auch auf der Geburtsurkunde auftauchen. Üblicherweise ist es das Privileg der Mutti, den Nachkommen als erste Person beim Namen zu nennen. Indes zuvor muss der Vorname erstmal gefunden werden. Und das ist ganz und gar nicht so problemlos. Sofern ein besonderes Kind einen besonderen Vornamen bekommen soll, wird es etwas problematischer.

Ein Großteil Eltern machen es sich ganz bequem. Entweder wird der Taufname der Mama oder des Vaters verwendet, der Vorname von Oma oder Opa oder eines anderen lieben Familienmitglieds, das die Eltern hierdurch ehren wollen. Ähnlich sind auch die Bestrebungen zu bewerten, den neuen Erdenbürger nach einer berühmten Persönlichkeit zu nennen. Auf diese Weise soll dann der Babyname Ausdruck der Schwärmerei für diesen Star sein. Jedoch dies geht keinesfalls in jedem Fall.

Denn der Taufname des Neugeborenen kann hierzulande keineswegs beliebig ausgewählt werden. Es existieren diverse rechtsverbindliche Regelungen und inzwischen auch Urteile, die in diesem Zusammenhang klare Grenzen setzen.

An erster Stelle steht das Kindeswohl und das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Prinzipiell darf der Rufname dem Nachwuchs nicht schaden. Von daher sind einige Namen prinzipiell untersagt, weil sie den Heranwachsenden dem Gespött preisgeben würden oder sogar anrüchig sind. Asterix-Fans dürfen ihren Stammhalter nicht Verleihnix nennen, auch Satan ist unzulässig, desgleichen Jesus oder Christus, und ebenso Cezanne mit und ohne den Strich über dem ersten E. Weitere Beispiele sind Heydrich, Holgerson wie auch Tom Tom. Was Eltern im Kopf haben, wenn sie ihren Knirps Atomfred, Puhbert oder Störfried nennen möchten, möchte man lieber gar nicht wissen. Dann gibt es Vornamen, die nun zwar statthaft sind, indes nicht unbedingt zu empfehlen, zum Beispiel Kain oder auch Judas. Doch auch Pumuckl darf der Sohnemann genannt werden. Bloß kann man nicht restlos vorhersehen, ob das Kind später für seinen Vornamen ausgegrenzt wird. Die lange Zeit beliebten Vornamen Kevin und Chantal sorgen inzwischen eher für Sticheleien.

Freilich gibt es ebenso statthafte Babynamen für Mädchen, etwa La Toya, Pfefferminze, Pippi (in Anlehnung an Pippi Langstrumpf) oder Chanel. Im Unterschied dazu ist Dior verwendbar, sowohl für Mädchen als auch für Jungs. Während Pepsi-Cola nicht zulässig ist, darf man seine Tochter durchaus Pepsi-Carola nennen. Gleichermaßen erlaubt sind die weiblichen Vrnamen Fanta und Windsbraut.

Die zweite Regel determiniert, dass ein Kind nicht wie ein Gegenstand, ein Ort oder ein Tier heißen darf.

Außerdem muss das Geschlecht eindeutig erkennbar sein, bei Bedarf durch einen zweiten Vornamen. So darf ein Bub nicht einfach nur Kai, Micha oder Chris heißen. Kai-Uwe oder Kai-Werner demgegenüber gehen ohne Beanstandung durch. Bei Mädchen darf der Vorname Ronit oder Josephin nicht alleine verwendet werden.

Weiterhin muss der Name als Vorname erkennbar sein. Bei nordischen Namen wie Anderson zum Beispiel streiten sich noch die Gerichte

Gute Chancen haben die Eltern, falls der Name schon irgendwo in einem Roman oder einer Erzählung verwendet wird. Kantorka nach einer Figur in der Geschichte Krabat ist damit erlaubt.

Wer sehr unsicher ist, kann auf dem Standesamt nachfragen oder einen berufsmäßigen Namensberater beauftragen. Auch die Gesellschaft für deutsche Sprache steht bei Unsicherheiten zur Seite. Wem die fernündliche Information nicht ausreicht, der kann sich gegen einen Unkostenbeitrag von 20 Euro die Auskunft schriftlich bestätigen lassen. Meist anerkennen die Standesämter diese Bescheinigung.

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